Berechnen Sie die Entschädigung für die Nutzung eines privaten Pkw für dienstliche Zwecke und vergleichen Sie sie mit der jährlichen steuerfreien Grenze.
| Schritt | Formel |
|---|---|
| Monatliche Entschädigung | km/Monat × Satz €/km |
| Jährliche Entschädigung | monatliche Entschädigung × 12 |
| Steuerfreie Grenze/Jahr | 64 × Grundsozialleistung (Grundbetrag 2026 = 74 €, Grenze = 4.736 €) |
| Übersteigender Betrag | jährliche Entschädigung − Grenze (falls > 0, steuerpflichtig als Einkommen) |
Wichtig: Für Mitarbeiter im Privatsektor gibt es keinen staatlich festgelegten €/km-Satz (anders als bei Firmenwagen) — das Unternehmen legt den Entschädigungsbetrag fest, und dieser muss wirtschaftlich gerechtfertigt sein. Die gesamte jährliche steuerfreie Entschädigung darf jedoch 64 Grundsozialleistungen nicht überschreiten. Prüfen Sie den aktuellen Grundbetrag und die Regelung auf der Website der Steuerbehörde — die Zahlen können sich ändern.
Es handelt sich um einen staatlich festgelegten Grundbetrag, der zur Berechnung verschiedener Sozialleistungen und Steuerschwellen dient. Für 2026 beträgt er 74 €.
Der Satz sollte die tatsächlichen Kosten der Fahrzeugnutzung pro Kilometer widerspiegeln (Kraftstoff, Wertverlust, Versicherung) — siehe Gesamtkostenrechner.
Der übersteigende Betrag (über 64 Grundsozialleistungen pro Jahr) wird als reguläres Einkommen steuerpflichtig und unterliegt der Einkommensteuer und den Sozialabgaben.
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