A
- Abschreibung
- Die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten eines Sachanlageguts über seine Nutzungsdauer. Eine Maschine im Wert von 10.000 € mit 5 Jahren Nutzungsdauer wird linear mit 2.000 €/Jahr abgeschrieben. Mindert den ausgewiesenen Gewinn, ohne die Liquidität zu beeinflussen.
- Amortisation (Abschreibung immaterieller Vermögenswerte)
- Die Verteilung der Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts (Softwarelizenz, Patent, Geschäfts- oder Firmenwert) über seine Nutzungsdauer. Das Pendant zur Abschreibung bei materiellen Vermögenswerten.
- Anlagevermögen
- Langfristige Sachanlagen, die im Geschäftsbetrieb genutzt werden und nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind — Grundstücke, Gebäude und Ausrüstung. Wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen.
- Anzahlung (Vorauszahlung)
- Eine Zahlung, die geleistet wird, bevor die Ware erhalten oder die Dienstleistung erbracht wurde. Wird als kurzfristiger Vermögenswert erfasst, bis die Leistung erfüllt ist, und anschließend als Aufwand verbucht.
- Ausbuchung (Wertberichtigung)
- Die Reduzierung des Buchwerts eines Vermögenswerts auf null — am häufigsten bei uneinbringlichen Forderungen (Forderungsausfall) oder wertlos gewordenen Vorräten. Eine nicht zahlungswirksame Aufwandsbuchung, die den Gewinn mindert.
B
- Bemessungsgrundlage
- Der Betrag, auf dessen Basis eine Steuer berechnet wird. Bei der Einkommensteuer ist dies das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen abzüglich zulässiger Abzüge). Bei der Umsatzsteuer ist es der Nettoverkaufspreis ohne Umsatzsteuer.
- Betriebsausgaben
- Die laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit, die nicht mit der Herstellung bestimmter Waren verbunden sind — Miete, Gehälter, Nebenkosten, Software-Abonnements, Marketing. Werden in der Periode ihres Entstehens als Aufwand erfasst.
- Bilanz
- Eine finanzielle Momentaufnahme zu einem bestimmten Stichtag, die zeigt, was ein Unternehmen besitzt (Vermögenswerte), was es schuldet (Verbindlichkeiten), und den Anteil der Eigentümer (Eigenkapital). Aktiva entsprechen immer der Summe aus Passiva und Eigenkapital.
- Bruttogewinn
- Umsatz minus Wareneinsatz. Misst, wie effizient ein Unternehmen seine Waren produziert oder verkauft, bevor Gemeinkosten, Zinsen und Steuern berücksichtigt werden. Bruttogewinnmarge = Bruttogewinn ÷ Umsatz × 100.
- Buchungssatz
- Der grundlegende Beleg einer Geschäftstransaktion in der doppelten Buchführung. Jede Buchung gibt die belasteten (Soll) und die gutgeschriebenen (Haben) Konten, das Datum, die Beträge und eine kurze Beschreibung an.
C
- Cashflow (Kapitalfluss)
- Die Bewegung von Geld in ein Unternehmen hinein und aus ihm heraus über einen Zeitraum. Unterteilt in operativen (laufendes Geschäft), investiven (Vermögenswerte) und Finanzierungs-Cashflow (Kredite/Eigenkapital). Ein Unternehmen kann profitabel sein und trotzdem an schlechtem Cashflow scheitern.
D
- Dividende
- Ein Anteil am Gewinn, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird, in der Regel im Verhältnis zu ihrem Anteilsbesitz. Wird aus dem Gewinn nach Steuern gezahlt; vom Vorstand beschlossen und von der Hauptversammlung genehmigt.
- Doppelte Buchführung
- Die Grundlage der modernen Buchhaltung: Jede Geschäftstransaktion betrifft mindestens zwei Konten — eine Belastung (Soll) auf dem einen und eine Gutschrift (Haben) auf dem anderen — sodass die Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva + Eigenkapital) stets ausgeglichen bleibt.
E
- EBITDA
- Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation). Eine weit verbreitete Kennzahl für die operative Cashflow-Generierung, häufig bei Unternehmensbewertungen verwendet. Blendet Finanzierungs- und Bilanzierungsentscheidungen aus, um Unternehmen sauberer zu vergleichen.
- Eigenkapital
- Der Restanspruch der Eigentümer an einem Unternehmen, nachdem alle Verbindlichkeiten vom Gesamtvermögen abgezogen wurden. Umfasst Grundkapital, Gewinnrücklagen und weitere Rücklagen. Auch Nettovermögen genannt.
- Einzelunternehmen
- Eine Unternehmensform, bei der eine einzelne Person das Unternehmen besitzt und führt, ohne rechtliche Trennung zwischen Person und Unternehmen. Einfach zu gründen; der Inhaber haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für alle Schulden.
F
- Forderungen (Debitoren)
- Geld, das Kunden Ihrem Unternehmen für bereits gelieferte, aber noch nicht bezahlte Waren oder Dienstleistungen schulden. Wird als kurzfristiger Vermögenswert in der Bilanz ausgewiesen.
G
- Gemeinkosten
- Indirekte Kosten, die nicht direkt einer bestimmten Produktion oder einem Verkauf zuzuordnen sind — Geschäftsführergehälter, Versicherungen, Instandhaltung der Büros. Müssen über die Preisgestaltung auf alle Produkte/Dienstleistungen umgelegt werden.
- Geschäftsjahr
- Ein 12-monatiger Rechnungslegungszeitraum für die Finanzberichterstattung und steuerliche Zwecke. Muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen — ein Unternehmen kann z. B. von April bis März oder von Juli bis Juni bilanzieren.
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Eine Finanzaufstellung, die Erträge, Aufwendungen und Gewinn (oder Verlust) über einen Zeitraum zeigt. Deckt eine Zeitspanne ab — im Gegensatz zur Bilanz, die eine Stichtagsbetrachtung ist.
- Gewinnmarge
- Der Gewinn ausgedrückt als Prozentsatz des Umsatzes. Die Bruttomarge misst die Produktionseffizienz; die Nettomarge misst die Gesamtrentabilität. Höher ist besser, aber die Branchennormen variieren stark.
- Gewinnrücklagen
- Kumulierte Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, statt als Dividende ausgeschüttet zu werden. Erhöhen im Laufe der Zeit das Eigenkapital und stehen für Reinvestitionen oder zur Deckung künftiger Verluste zur Verfügung.
- Gewinnschwelle (Break-even-Punkt)
- Das Verkaufsvolumen, bei dem der Gesamtumsatz genau die Gesamtkosten deckt — null Gewinn, null Verlust. Gewinnschwelle = Fixkosten ÷ (Verkaufspreis pro Einheit − variable Kosten pro Einheit).
- Gutschrift
- Ein vom Verkäufer ausgestelltes Dokument, das den vom Kunden geschuldeten Betrag verringert — typischerweise bei Warenrücksendungen, einem Preisfehler oder einem nach Rechnungsstellung vereinbarten Rabatt.
H
- Hauptbuch
- Das zentrale Verzeichnis aller Finanztransaktionen eines Unternehmens, nach Konten geordnet. Jede Buchung wird im Hauptbuch erfasst, das wiederum Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung speist.
I
- Investitionsausgaben (CapEx)
- Ausgaben für langfristige Vermögenswerte — Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Software. Im Gegensatz zu Betriebsausgaben werden CapEx aktiviert (als Vermögenswert erfasst) und über die Zeit abgeschrieben.
K
- Kontenabstimmung
- Der Prozess des Abgleichs von Buchhaltungsunterlagen mit einer externen Quelle (Kontoauszug, Lieferantenrechnung), um Abweichungen zu erkennen und zu klären. Die Bankabstimmung erfolgt in der Regel monatlich.
L
- Liquidität
- Die Fähigkeit, kurzfristige finanzielle Verpflichtungen schnell zu erfüllen, indem Vermögenswerte in Bargeld umgewandelt werden. Hohe Liquidität = geringes Insolvenzrisiko. Wird u. a. mit der Liquiditätskennzahl (kurzfristige Vermögenswerte ÷ kurzfristige Verbindlichkeiten) gemessen.
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Die Gesamtvergütung, die an Mitarbeiter gezahlt wird — Löhne, Gehälter, Boni — zuzüglich der zugehörigen Arbeitgeberabgaben und Beiträge (Sozialversicherung, Rente). Die Lohnbuchhaltung stellt korrekte Abzüge und pünktliche Zahlung sicher.
N
- Nettogewinn
- Umsatz minus aller Aufwendungen: Wareneinsatz, Betriebsausgaben, Zinsen und Steuern. Das „Ergebnis unter dem Strich“. Nettogewinnmarge = Nettogewinn ÷ Umsatz × 100.
- Nettoumlaufvermögen (Working Capital)
- Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten. Misst die kurzfristige finanzielle Gesundheit eines Unternehmens. Positives Nettoumlaufvermögen bedeutet, dass das Unternehmen kurzfristige Verpflichtungen decken kann; negatives Nettoumlaufvermögen signalisiert ein mögliches Liquiditätsrisiko.
P
- Periodenabgrenzung (Accrual-Prinzip)
- Eine Buchführungsmethode, bei der Erträge erfasst werden, wenn sie erwirtschaftet wurden, und Aufwendungen, wenn sie entstanden sind — unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt. Für die meisten Unternehmen ab einer bestimmten Größe vorgeschrieben; im Gegensatz zur zahlungsorientierten Buchführung (Ist-Versteuerung).
R
- Rechnung
- Ein vom Verkäufer an den Käufer gesendetes Dokument, das die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen einfordert. Muss beide Parteien identifizieren, die Waren/Dienstleistungen beschreiben, den Betrag angeben und die Zahlungsbedingungen festlegen.
S
- Summen- und Saldenliste
- Eine Auflistung aller Hauptbuchkonten und ihrer Salden zu einem bestimmten Zeitpunkt, mit der überprüft wird, dass die Summe der Soll- und Habenbuchungen übereinstimmt, bevor der Jahresabschluss erstellt wird.
U
- Umsatz (Umsatzerlöse)
- Die gesamten Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen vor jeglichen Abzügen. Manchmal „oberste Zeile“ genannt (steht ganz oben in der Gewinn- und Verlustrechnung). Nicht mit dem Gewinn verwechseln.
- Umsatzsteuer (USt.)
- Eine Verbrauchsteuer, die auf jeder Stufe von Produktion und Vertrieb erhoben wird. Unternehmen erheben die Umsatzsteuer von Kunden und führen sie nach Abzug der auf eigene Einkäufe gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) an das Finanzamt ab. Der Regelsatz variiert je nach Land (Litauen 21 %, Deutschland 19 %, Frankreich 20 %).
V
- Verbindlichkeit
- Eine finanzielle Verpflichtung gegenüber einem externen Dritten — Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Steuerschulden, abgegrenzte Erträge. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind innerhalb von 12 Monaten fällig; langfristige Verbindlichkeiten später.
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Kreditoren)
- Geld, das Ihr Unternehmen Lieferanten für bereits erhaltene, aber noch nicht bezahlte Waren und Dienstleistungen schuldet. Wird als kurzfristige Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen.
- Vermögenswert
- Alles von wirtschaftlichem Wert, das ein Unternehmen besitzt oder kontrolliert — Bargeld, Forderungen, Vorräte, Ausrüstung, geistiges Eigentum. Vermögenswerte stehen auf der linken Seite der Bilanz (Aktivseite).
W
- Wareneinsatz
- Die direkten Kosten für die Herstellung oder den Einkauf der verkauften Waren eines Unternehmens — Material, direkte Löhne, Fertigungsgemeinkosten. Bruttogewinn = Umsatz − Wareneinsatz.
- Wirtschaftsprüfung
- Eine unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Dritten (in der Regel einen Wirtschaftsprüfer), um zu bestätigen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage eines Unternehmens vermittelt.